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Administration von Zuwendungsprojekten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden in § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Dieses Angebot ist unentgeltlich und steht allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 31.05.2017 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie zur Durchführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" veröffentlicht. Sie bildete die Grundlage für eine modellhafte Projektförderung bis 31.12.2022.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Administration unterstützte die gsub mbH alle Interessierten und geförderten Projektträger in der Antragstellung und Umsetzung der Förderung. Die gsub mbH ist aktuell zuständig für die Prüfung der Verwendungsnachweise der geförderten EUTB®-Stellen.

Die Fachstelle Teilhabeberatung der gsub mbH war zuständig für die fachliche Begleitung der EUTB-Stellen im Rahmen der Projektförderung.

Seit Januar 2023 werden die Angebote der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ nach der Teilhabeberatungsverordnung bezuschusst. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zur Verwendungsnachweisprüfung

E-Mail-Adresse EUTB(at)gsub.de
Beratungshotline 030 544 5337 24.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz, die bei der Antragstellung und ggf. bei der Umsetzung des bewilligten EUTB®-Angebotes zu berücksichtigen sind, finden Sie hier: