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Beratungsleistungen nach § 32 SGB IX

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert den bundesweiten Aufbau der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können.

Die zentrale Fachstelle, angesiedelt bei der gsub mbH, der Selbstbestimmt Leben Unabhängig Gemeinsam - SLUG GmbH und der Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen am Institut für Rehabilitationswissenschaften, sowie auch die Digitas Pixelpark GmbH unterstützt die regionalen Beratungsangebote fachlich und organisatorisch. Die Fachstelle Teilhabeberatung wurde am 01. Dezember 2017 in Berlin eröffnet.

Aufgaben der Fachstelle Teilhabeberatung

  • Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt fachlich und organisatorisch die bundesweit rund 500 Beratungsangebote, die im Rahmen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung gefördert werden.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung organisiert mehrmals im Jahr überregionale Schulungsveranstaltungen für die EUTB®-Berater*innen
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung fördert die Vernetzung der EUTB®-Angebote untereinander und mit anderen Beratungsangeboten, die bundesweit tätig, beeinträchtigungsübergreifend arbeitend sowie nicht kommerziell ausgerichtet sind.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung bietet allen Berater*innen der EUTB® eine  Grundqualifizierung an, die sich in eine Präsenz- und eine Selbstlernphase untergliedert.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung fördert das allen Beratungsangeboten zugrundeliegende Prinzip "Eine für alle". Das bedeutet, dass die Beratung allen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen für alle Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offensteht.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung stärkt das Peer Counseling über die Grundqualifizierung und strukturelle Maßnahmen.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt die regionalen Beratungsangebote der EUTB® dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen.

Die EUTB® wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck zu stärken. Deshalb wird sie niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. In der EUTB® wird die Beratung von Betroffenen für Betroffene nach der Methode des Peer Counseling besonders berücksichtigt. Peer Counseling ist besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie auf dem barrierefreien Webportal

 www.teilhabeberatung.de