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Unser Unterstützungsangebot zur Projektförderung nach § 16h SGB II - Angebote zur Unterstützung bei der Projektarbeit mit schwer erreichbaren jungen Menschen

Ausgangslage

Seit dem 01.08.2016 ist der § 16h mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch neu im SGB II verankert. Mit dem § 16h SGB II erweitert sich der Adressatenkreis des SGB II um eine weitere Personengruppe: Im Sinne der Absätze I und II sollen schwer erreichbare junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, "abgeholt" und in das Sozialsystem integriert werden, um ihnen weitere Unterstützungsleistungen anbieten zu können.

Ziel

Hilfeangebote sollen so gestaltet werden, dass persönlich geprägte langfristige Beziehungen zu den jungen Menschen entstehen, die Vertrauen und Sicherheit schaffen. Die Betreuung und Unterstützung auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit soll helfen, präventiv gegen Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen vorzugehen.

Problemlage

Der Bedarf dieses Personenkreises ist statistisch nicht erfasst. Die Grundsicherungsstellen verfügen bisher auch nicht über unmittelbare Kontakte zu dem Personenkreis. Es ist aber davon auszugehen, dass eine nicht unbedeutende, aber zahlenmäßig nicht bestimmbare Gruppe junger Menschen von den Angeboten der Sozialleistungssysteme mindestens zeitweise nicht erreicht wird. Hierbei sind gleichermaßen regionale Ballungsgebiete und Flächenlandkreise betroffen. Die Ursachen sind möglicherweise sehr unterschiedlich, zu nennen sind z.B. Bildungsniveau, innerfamiliäre Gründe (individuelle Ängste der Eltern vor Stigmatisierung, Ohnmachts- bzw. Misserfolgserlebnisse im Umgang mit Behörden) oder vorgeprägte negative Erlebnisse der Zielgruppe selbst mit Schule und Behörden.

Unser Lösungsansatz

Zur Nutzung der neuen Möglichkeiten des § 16h SGB II liegen aktuell kaum Erfahrungen vor. Die gsub mbH hat jedoch erste Ergebnisse aus dem Modellprogramm "Respekt" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales recherchiert. Dieses Pilotprogramm kann – neben ESF-Bundesprogrammen wie z.B. "Schulverweigerung – Die zweite Chance" oder "Kompetenzagenturen" – als Vorläufer für die Gesetzesänderung gelten.
Es ist eine empirisch nachgewiesene Erfahrung aus dem Modellprogramm "Respekt", dass junge Menschen, die kaum oder keinen Zugang zu Bildung, Ausbildung oder Arbeit finden, Maßnahmen oder Ausbildungen abgebrochen haben bzw. keinen oder einen nur unzureichenden Schulabschluss besitzen, besondere Unterstützung benötigen. Genau solche individuellen bzw. spezifischen Angebote gilt es zu entwickeln.

Idealerweise könnte mit den (knappen) finanziellen Ressourcen der Jobcenter durch den § 16h SGB II sogar eine Hebel- bzw. Steuerungswirkung erzielt werden.

Abweichend von der sonstigen Praxis bei Arbeitsmarktdienstleistungen kann hier eine Projektförderung gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum Tragen kommen (vgl. § 16h Absatz 5 SGB II). Damit wäre es möglich, zusätzliche, passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage im individuellen Fall zu erbringen. Die Eingliederung in Bildungsprozesse, die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Ausbildung oder Zugang zum Arbeitsmarkt können somit erleichtert werden. Der individuelle Übergang von Benachteiligten in die Regelangebote im Interesse eines weiteren Entwicklungsprozesses wird somit besser sichergestellt.

In diesem Themenfeld kann die gsub mbH auf gute Erfahrungen aus den oben genannten ESF-Programmen "Schulverweigerung – Die zweite Chance" oder "Kompetenzagenturen", die von 2008 bis zum 31.08.2011 im Rahmen der ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Frauen umgesetzt wurden JUGEND STÄRKEN oder aus vergleichbaren EU-Modellvorhaben wie z.B. Jump@school und ESF-Landesprogrammen zurückgreifen: jumpatschool.eu/de

Unser Angebot

Wir möchten Sie bei der Gestaltung der vor Ihnen stehenden anspruchsvollen Aufgabe unterstützen und bieten Ihnen eine Begleitung, die ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, an. Unsere Erkenntnisse und Erfahrungen stellen wir dabei Ihrem Jobcenter gern zur Verfügung.

Eine kurze Darstellung unseres modular aufgebauten Angebotes können Sie dem 6-seitigen Flyer, der zum Download angeboten wird, entnehmen. Sie können ab sofort die Leistungsbausteine 1 bis 4 einzeln oder insgesamt buchen.

Gerne stellen wir Ihnen unsere konzeptionellen Ansätze zur Unterstützung der Maßnahmeplanung/-umsetzung in einem direkten Gespräch bei Ihnen vor Ort vor. Dabei berücksichtigen wir sehr gerne Ihre individuellen Bedarfe und Wünsche.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

Hier können Sie sich den Flyer zur Fachberatung § 16 SGB II herunterladen:

Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gern gedruckte Exemplare zu. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an.