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Grundlagen des Zuwendungsrechts

Inhalt des Seminars

In diesem 2-tägigen Seminar stellen wir die rechtlichen Grundlagen des Zuwendungsrechts umfassend vor. Für die praktischen Anwender erläutern wir, welche allgemeinen Fragen bei der Förderantragstellung und der Umsetzung geförderter Projekte zu beachten sind. Wir veranschaulichen dies anhand von Best-Practice-Beispielen und zeigen typische Probleme bei der Projektumsetzung auf. Wichtige Begriffe wie Rechtskraft des Bescheids, Auflagen und Nebenbestimmungen werden praxisnah erläutert.

Weitere Themen des Seminars sind:

• Arten der Zuwendung und deren Finanzierungen (z.B. Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung)

• Der Bescheid und die Förderrichtlinie als Grundlage der Projektarbeit

• Beratung der Antragsteller

• Anhörung

• Informations- und Nachweispflichten während und zum Abschluss eines Projektes

Das Seminar findet in Präsenz statt.

 

Ihre Dozenten

Andrej Stetefeld, Maschineningenieur, hat sich über seine langjährige Tätigkeit im Bereich der Projektförderung und des ESF zum ESF-Verwaltungsspezialist entwickelt und verfügt Erfahrungen im Bereich der nationalen und der internationalen, insbesondere der EU-Beschäftigungs- und Strukturpolitik. In eigenen Projekten und in diversen Evaluationsvorhaben, u.a. auch ESF Modellvorhaben, hat er vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung des ESF auf Bundes- und Länderebene gesammelt. Als Prüfer auf Bundesebene ist er seit 2010 tätig und prüft zurzeit u.a. Zuwendungen, die aus Mitteln des BMAS für verschiedene Programme gefördert wurden. Er bringt Erfahrungen in der Entwicklung und Durchführung von Produkt-Fachberatungen wie z.B. zu §16h SGB II in den Workshop mit ein.

Neben der Tätigkeit für ESF und Interreg III verfügt er über eine REFA-Ausbildung und über Qualifikationen im Projekt- und Qualitätsmanagement. Seine Tätigkeit als Prüfer in mehreren Bundesprogrammen kommt dem Praxisbezug des Workshops zu Gute.

Sebastian Scholz ist Diplomverwaltungswirt und seit 2011 als Prüfer auf Bundesebene tätig. Er ist u.a. Experte für das Zuwendungs- und Haushaltsrecht und den ESF und verfügt über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich von Projekten und Programmen auf Bundes- und Landesebene.