Wesentliche Änderungen
Seit diesem Jahr übernehmen die Agenturen für Arbeit die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Jobcenter bleiben jedoch weiterhin wichtige Partner: Sie identifizieren den Weiterbildungsbedarf und betreuen die Teilnehmer*innen während und nach der Weiterbildung. Eine reibungslose Zusammenarbeit beider Institutionen ist entscheidend, um die Schnittstellen zwischen SGB II und SGB III optimal zu gestalten.
Einblicke und Herausforderungen aus der Praxis
Volker Jödicke, Projektleiter des MY TURN-Projekts „Frauen stark im Norden“, gab wertvolle Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Jobcentern und Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein weiter. Dabei zeigte sich: Regionale Unterschiede in der Umsetzung erfordern eine intensive Abstimmung mit den Partnern vor Ort. Als Lösungsansätze wurden klare Zuständigkeiten, regelmäßiger Austausch und Fallkonferenzen diskutiert, um den Erfolg der Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern.
Warum Kooperation der Schlüssel ist
Die enge Zusammenarbeit zwischen den MY TURN-Projekten und der Arbeitsverwaltung ist nach wie vor von zentraler Bedeutung, um Frauen mit Migrationserfahrung effektiv zu unterstützen. Diese Partnerschaft ermöglicht es, flexibel auf regionale Besonderheiten zu reagieren und die Teilnehmerinnen optimal zu fördern.
Das Projekt „Vernetzungsstelle MY TURN“ wird im Rahmen des Programms „MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischer Sozialfonds (ESF) Plus gefördert. Trägerin der Vernetzungsstelle MY TURN ist die gsub.
Das Programm MY TURN unterstützt (formal) geringqualifizierte Frauen mit eigener
Migrationserfahrung und erhöhtem Unterstützungsbedarf auf dem Weg in
Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.