Hauptnavigation


Aufbau von Weiterbildungsverbünden

Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der folgenden Förderrichtlinien:

  • Förderrichtlinie zum "Aufbau von Weiterbildungsverbünden" vom 1. Juli 2020
  • Förderrichtlinie zum „Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ vom 6. August 2021.

Im Mittelpunkt der Förderung steht der Aufbau, die Entwicklung und die Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen, die Weiterbildungsverbünde aufbauen, aktivieren und organisatorisch unterstützen, Weiterbildungsbedarfe bei insbesondere KMU zu identifizieren und diese trägerneutral zu beraten.

Um insbesondere KMU im Wandel der Arbeitswelt zielführend zu begleiten, bedarf es neuer Wege, Qualifizierung für Unternehmen und ihre Beschäftigten zu organisieren. Sie müssen stärker als bisher bei der strategischen Personalentwicklung unterstützt werden. Dazu gehört auch eine stärkere Vernetzung und Kooperation zwischen Unternehmen sowie mit Akteuren der Weiterbildung und anderen regionalen Arbeitsmarktakteuren. Das BMAS sieht es als erforderlich an, effiziente und innovative Lösungen zur Planung, Koordinierung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie -beratung zu unterstützen. Der Auf- und Ausbau von Weiterbildungsverbünden stellt eine solche Lösung dar.

Ziel der Förderung

Ziel der Weiterbildungsverbünde ist es, insbesondere KMU bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung beruflicher Weiterbildung für ihre beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Die Unternehmen sollen unterstützt werden, Netzwerke für berufliche Weiterbildung auf- bzw. auszubauen, um u. a. Erfahrungen anderer Betriebe, Bildungs- und Beratungsstätten sowie institutioneller Einrichtungen für die Ausgestaltung ihrer eigenen strategischen Personalentwicklungs- und Weiterbildungsplanung nutzen zu können. Dabei erscheint es besonders sinnvoll, die Bedarfe regionaler bzw. branchenspezifischer Arbeitgeber zu bündeln und darauf aufbauend bestehende Weiterbildungsangebote stärker aufeinander abzustimmen und zu verzahnen sowie neue passgenaue Weiterbildungsmaßnahmen - insbesondere im Bereich der digitalen und KI-Kompetenzen - zu konzipieren, zu organisieren und letztlich auch darüber zu informieren. Die ausgewählten Weiterbildungsverbünde sollten eine Vorbildfunktion für weitere Branchen, Regionen und Unternehmen aufweisen und zu weiteren innovativen Lösungen beitragen.

Ausbau des Bundesprogramms mit Schwerpunkt auf die Fahrzeugindustrie

Als Ergebnis des Autogipfels am 17. November 2020 im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität wurde beschlossen, dass dem BMAS weitere Haushaltsmittel für Weiterbildung und Qualifizierung aus dem Konjunkturpaket Nr. 35c zur Verfügung gestellt werden. Um den Strukturwandel in der Fahrzeugindustrie zu unterstützen, fördert das BMAS daher weitere Weiterbildungsverbünde zur Transformation der Fahrzeugindustrie. Neben weiteren Weiterbildungsverbünden, die verstärkt auch die Qualifizierung von Beschäftigten für einen Branchenwechsel fokussieren sollen, wird ein zentrales Koordinierungszentrum für alle Weiterbildungsverbünde aus erster und zweiter Förderrunde eingerichtet werden. Damit wird ein möglichst effizienter Wissensaustausch und Best-Practice-Transfer zwischen den einzelnen Verbundprojekten gewährleistet.

Weitere Informationen zu den Zielen, dem Gegenstand der Förderung, Zuwendungsvoraussetzung, Zuwendungshöhe und Verfahren entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Förderrichtlinie und Ideenwettbewerb

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 06.08.2021 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie "Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation der Fahrzeugindustrie" veröffentlicht. Mit ihr soll neben neuen Weiterbildungsverbünden mit Bezug zur Fahrzeugindustrie auch ein übergeordnetes Koordinierungszentrum für alle Weiterbildungsverbünde gefördert werden.

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung (IB) für die Trägerschaft einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.

Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung: 04.10.2021.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Verfahrenshinweise in der Förderrichtlinie.

Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 01.07.2020 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie "Aufbau von Weiterbildungsverbünden" veröffentlicht.

Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung war der 25.08.2020. Insgesamt werden über den Förderaufruf 38 Weiterbildungsverbünde gefördert.

WBV-Förderrichtlinie vom 17.06.2020 (1. RL)

WBV-Förderrichtlinie vom 02.08.2021 (2. RL)

1. Antragsverfahren

1.1 Dokumente mit Relevanz für alle Projekte

Personalausgaben Vorlage Zusätzlichkeit

Miete Vorlage Zusätzlichkeit

1.2 Dokumente für alle Projekte mit Weiterleitungspartner*innen

Erstempfänger Weiterleitungsprüfung

Finanzierungsplan Weiterleitung

1.3 Dokumente für alle Projekte der 2. Förderrichtlinie:

Subventionserhebliche Tatsachen

Beihilfe

2. Projektdurchführung

2.1 Dokumente mit Relevanz für alle Projekte

Vorlage Stellenplan

Öffentlichkeitsarbeit

Vergabe

Stundennachweis

2.2 Dokumente für alle Projekte, deren Finanzierungsplan im Bescheid Lohnausfallkosten von Kooperationspartner*innen beinhaltet

Lohnausfallkosten

2021+2022

2023

2.3 Dokumente für alle Projekte der 2. Förderrichtlinie, die konkrete Einzelberatungen von Unternehmen durchführen

Beihilfe De-minimis

Die vier folgenden Dokumente laden Sie bitte pro Unternehmen in der Prodaba unter Ihrer laufenden Auflage De-minimis-Beihilfen hoch. Frist: Einen Monat nach Beendigung der Einzelberatung beim Unternehmen (siehe Bewilligungsbescheid/Fristauflage).

Dokument 6

Dieses Dokument füllen Sie als Zuwendungsempfänger aus, wenn Sie ein Unternehmen beraten (Zuwendungsempfänger = Erstzuwendungsempfänger+Weiterleitungspartner).

Sie prüfen, ob es sich um eine konkrete Einzelberatung handelt oder nicht. Eine konkrete Einzelberatung kommt nur dem einzelnen Unternehmen zugute und ist damit eine Beihilfe, die unter das Wettbewerbsrecht fällt. Nähere Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Dokument 7.   

Merkblatt: „De-minimis“- Beihilfen

Dokument 7

Dokument 8

Das Dokument füllt das Unternehmen aus, das Sie als Zuwendungsempfänger beraten. Darin gibt das Unternehmen an, welche Beihilfen im Zeitraum gem. der De-minimis-Regelung es vorher bereits erhalten hat.

Dokument 9

Dieses Dokument füllen Sie als Zuwendungsempfänger aus, bevor Sie das Unternehmen beraten. Sie prüfen darin, dass der zulässige Gesamtwert für eine De-minimis-Beihilfe mit Ihrer Beratungsleistung nicht überschritten wird.    

Dokument 10

Das Dokument füllen Sie als Zuwendungsempfänger aus, nachdem Sie das Unternehmen beraten haben. Darin dokumentieren Sie die Einzelberatungen beim einzelnen Unternehmen. Sie prüfen gleichzeitig, ob die gsub mbH eine De-minimis-Bescheinigung für das Unternehmen erstellen kann.

3. Projektnachweise

Dokumente für alle Projekte

4. ProDaBa

Mehr Informationen

Mit dem Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ setzt das BMAS eine zentrale Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) um. Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm, u.a. zu den geförderten Projekten finden Sie hier

Informationen zur Nationalen Weiterbildungsstrategie finden Sie hier