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Bundesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (§ 19 BGG, Förderrichtlinie vom 26.10.2016 / Änderung vom 27.04.2022)

Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der Förderrichtlinie „für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“ vom 26.10.2016 / Änderung vom 27.04.2022 – kurz Partizipationsfonds oder FPV (Förderung Partizipation Verbände).

Hintergrund, Ziel und Gegenstand der Förderung

Deutschland hat sich wie die übrigen Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein Umfeld zu fördern, in dem die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird. Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 19 BGG die Grundlage für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheit geschaffen. Das BMAS hat dazu am 26. Oktober 2016 mit Änderung vom 27. April 2022 eine Förderrichtlinie erlassen.

Ziel der Förderung ist es, Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene zu ermöglichen beziehungsweise dies zu erleichtern.

Der Partizipationsfonds fokussiert sich auf die Förderung von Selbstvertretungsorganisationen im Gegensatz zur Selbsthilfeförderung, die im Bereich der medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Behinderung finanzielle Unterstützung ermöglicht.

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Folgende Maßnahmen werden auf Grundlage der Richtlinie insbesondere gefördert:

  • Förderung von Kompetenzaufbau: Empowerment und Capacity-Building
  • Nachwuchsförderung
  • Struktur- und Starthilfe, Organisationsentwicklung, Fortbildung
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Leistungen für Assistenz

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts,

  • deren Mitglieder überwiegend Menschen mit Behinderungen sind und die überwiegend von Menschen mit Behinderungen geleitet werden („Selbstvertretungsorganisationen“),
  • bei denen es sich um Organisationen handelt, deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist oder
  • bei denen es sich um Organisationen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen handelt, wie zum Beispiel von Kindern mit Behinderungen, von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, von taubblinden Menschen oder von psychisch erkrankten Menschen,

und die die Voraussetzungen für eine Anerkennung gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 5 BGG erfüllen.

Beirat und Antragsverfahren

In das Antragsverfahren eingebunden ist der für die Partizipationsförderung eingerichtete Beirat. Dieser bewertet die eingegangenen Anträge und gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Er tagt in der Regel zweimal im Jahr. Abgabetermine für Förderanträge liegen jeweils acht Wochen vor der Sitzung des Beirats.

Die gsub mbH ist nicht mehr für die Programmbegleitung von Erstanträgen für den Partizipationsfonds zuständig. Eine Antragstellung ist weiterhin möglich, wird jedoch ab sofort über einen anderen Dienstleiter erfolgen. Wenn Sie Interesse an einer Antragsstellung für den Partizipationsfonds haben, informieren Sie sich bitte per E-Mail an: partizipationsfonds(at)kbs.de.

Förderrichtlinie

Die Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie  vom 26.10.2016 / Änderung  vom 27.04.2022.

Förderrichtlinie vom 27.04.2022

 

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz, die bei der Antragstellung und ggf. bei der Umsetzung des bewilligten Vorhabens zu berücksichtigen sind, finden Sie hier:

Die Handlungsanleitungen zur Bedienung der Datenbank finden Sie hier: