Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten“ im Rahmen des Projektes Civic Innovation Platform
Mit der Civic Innovation Platform (CIP) richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits seit 2020 den Blick bewusst auf eine soziale, inklusive und partizipative Entwicklung und Nutzung von KI-Technologie aus der Mitte der Gesellschaft zum Wohle möglichst vieler. Mit der Plattform sollen KI-Ideen und -Anwendungen, die dem gesellschaftlichen und sozialen Fortschritt dienen, von der Idee bis zur Umsetzung unterstützt werden. Neben dem Aufbau einer Community und dem Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“ ist die Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten“ hierfür die zentrale Maßnahme. Diese zielt darauf ab, auch eine längerfristige Förderung von Projekten zur Umsetzung und Implementierung innovativer KI-Anwendungen zu ermöglichen.
Das CIP-Förderprogramm wird über Mittel des Bundes finanziert und richtet sich ausschließlich an Projektverbünde. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Entwicklung und Erprobung des Einsatzes von KI-Technologien zur Unterstützung gemeinnütziger und gemeinwohlorientierter Aktivitäten im Bereich der Arbeitswelt und des Sozialwesens. Das Programm fördert beteiligungsorientierte Entwicklungsprozesse von KI-Anwendungen, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige und in der Anwendung freundliche Technik und KI-Gestaltung in den Mittelpunkt stellen. Gefördert werden können insbesondere Projekte zur Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitskultur, Arbeitsmarkt, Arbeitsorganisation, Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Anwendungen, Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung und/oder Weiterbildung. Förderschwerpunkte dabei sind beispielsweise:
- KI-basierte Anwendungen für die direkte Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, z. B. zur Stärkung von sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe, Transparenz, Beteiligung.
- Optimierung und Erweiterung von menschenorientierten Angeboten und Leistungen, z. B. KI-basierte Anwendungen für besseren Zugang zu Verwaltungsleistungen oder zur Unterstützung psychischer Gesundheit in Arbeitsprozessen.
- KI-basierte Verfahren zur Optimierung interner Prozesse von Arbeitsorganisation, Weiterbildung oder Arbeitsschutz, z. B. KI gestützte Entscheidungsprozesse bezüglich Ressourcenverteilung.
- Anpassung bestehender KI-basierter Lösungen an die Bedürfnisse und Anforderungen aus der Zivilgesellschaft oder einzelner Gruppen (User Experience-Design).
- Vernetzung von Akteur*innen aus allen Bereichen der engagierten Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zum Zwecke der sektorenübergreifenden Entwicklung innovativer gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen.
Grundsätzlich gilt: Mit Hilfe der Förderung soll die Entwicklung und der Einsatz von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen unterstützt und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Arbeitswelt geschaffen werden.
Förderrichtlinie
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 10. Mai 2023 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten“ im Rahmen des Projektes Civic Innovation Platform vom 28. März 2023 veröffentlicht.
Bei der administrativen Umsetzung der CIP-Förderrichtlinie vom 28. März 2023 wird das BMAS durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) unterstützt. Die Interessenbekundung und das Antragsverfahren sind beendet.
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