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Bundesprogramm für Förderung von Inklusionsstrukturen bei Kammern (InKas)

Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der Förderrichtlinie „Stärkung von Inklusionsstrukturen bei Kammern“ – kurz InKas. Die Förderung erfolgt aus den Mittel des Ausgleichsfonds.

Weitere Informationen zum Ausgleichsfonds finden Sie hier: Ausgleichsfonds

Hintergrund und Ziel der Förderung

Jugendliche mit Behinderung werden noch zu selten betrieblich ausgebildet. Dabei führt betriebliche Ausbildung im Vergleich zu Ausbildungen in Bildungsstätten deutlich häufiger dazu, dass ein Jugendlicher nach der Ausbildung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einmündet. Im Rahmen von InKas werden Maßnahmen gefördert, um den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen, die diesen gleichgestellt sind, zu unterstützen. Das entspricht den Forderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK). Als weiteres Ziel soll die Transparenz der Inklusionsgestaltung in Berufsschulen erhöht werden.

Welche Maßnahmen werden mit InKas gefördert?

Die Maßnahmen gliedern sich in vier Maßnahmetypen:

  • Schulungen zum Einsatz von Nachteilsausgleichen (Nr. 2.1 der Förderrichtlinie)

Gefördert wird die Entwicklung und Durchführung von  Schulungslehrgängen unter Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) zum zielgerichteten Einsatz von Nachteilsausgleichen nach § 65 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§ 42 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) entwickeln und durchführen.

  • Erwerb der „Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (REZA)“ (Nr. 2.2 der Förderrichtlinie)

Gefördert wird der REZA-Erwerb für Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater von Kammern. Diese Zusatzqualifikation basiert auf den Anforderungen an die Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder nach § 6 der „Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO“ des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 15. Dezember 2010.

  • Entwicklung von Ausbildungsgängen zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin (Nr. 2.3 der Förderrichtlinie)

Gefördert werden Kammern, die Regelungen für Ausbildungen nach § 6 BBiG/§ 42m HwO (so genannte Fachpraktikerausbildungen) für Berufe entwickeln, in denen solche Reglungen noch nicht vorhanden sind oder die vorhandenen Regelungen an die „Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42 HwO“ vom 15. Dezember 2010 anpassen. Dabei sollen möglichst mehrere Kammern kooperieren. Berufsschulen, Bundesagentur für Arbeit und die Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse sollen einbezogen werden, damit neue Regelungen auf Antrag von Kammern zeitnah erlassen werden können.

  • Inklusive Berufsschulen (Nr. 2.4 der Förderrichtlinie)

Es soll eine Übersicht über berufsbildende Schulen, auch Förderberufsschulen, und deren Inklusionsgestaltung erstellt werden, die die Transparenz im Hinblick auf Berufsschulen und Berufsschulklassen für Auszubildende zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin erhöht. Ebenso sollten Angaben enthalten sein, welche Berufsschule über Erfahrungen mit der Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen (nach Art der Behinderung) verfügt. Als Partner sollten die zuständigen obersten Behörden der Bundesländer sowie das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister gewonnen werden.

Zuwendungsempfänger*innen

Antragsberechtigt sind

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Landwirtschaftskammern (Kammern) sowie deren Verbände.

Nur Kammern und deren Verbände können eine Förderung erhalten. Sie können bei den Einzelprojekten andere Akteure für Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligen.
In Bundesländern, in denen eine Landwirtschaftskammer nicht errichtet ist, ist auch die durch das Landesrecht als zuständige Stelle für die Ausbildung bestimmte Stelle antragsberechtigt.

Antragsverfahren

Für den REZA-Erwerb (Nr. 2.2 der Förderrichtlinie) können ohne vorheriges Interessensbekundungsverfahren Anträge eingereicht werden.
Die Anträge sind in der von der gsub mbH entwickelten Projekt-Datenbank ProDaBa zu stellen. Vor Antragstellung müssen sich Antragstellende zunächst registrieren.
Es stehen zwei Wege auf dem Online-Portal zur Registrierung zur Verfügung:
1. Für bereits über andere Programme registrierte Verbände/ Organisationen:
Zur Freischaltung Ihres Verbandes/ Ihrer Organisation für “Inkas“ wenden Sie sich bitte per Email an das Team InKas unter IKS(at)gsub.de
2. Für neue Verbände/Organisationen:
prodaba2020.gsub-intern.de/registrierung

Bei den anderen Maßnahmetypen - Schulungen zum Einsatz von Nachteilsausgleichen, Entwicklung von Ausbildungsgängen zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin und inklusive Berufsschulen – wird ein zweistufiges Antragsverfahren durchgeführt. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, zunächst eine Projektskizze (Vorlage siehe unten) nebst grobem Finanzierungsplan bei der gsub (iks(at)gsub.de) einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert.

Die eingegangenen Projektskizzen werden wie in der Förderrichtlinie beschrieben nach folgenden Kriterien und mit folgender Gewichtung geprüft und bewertet:

  • Übereinstimmung der Projektskizze mit dem Inhalt der Förderrichtlinie (30 %)
  • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausgaben. (30 %) Vernetzung mit projektrelevanten Akteuren, wie z. B. Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Berufsschulen, Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung, Landesministerien, Betroffenenverbänden (20 %)
  • Nachhaltigkeit (20 %)

Förderrichtlinie

Bitte beachten Sie, dass die Einreichungsfrist für die Projektskizzen bis zum 13. August 2021 verlängert wurde.

Unter folgendem Link finden Sie die aktualisierte Förderrichtlinie zu InKas:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/anmeldefrist-fuer-inkas-verlaengert.html

Vorlage Projektskizze

Die Vorlage zur Einreichung der Projektskizze erhalten Sie hier als Download:

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz, die bei der Antragstellung und ggf. bei der Umsetzung des bewilligten Vorhabens zu berücksichtigen sind, finden Sie hier: